Es gibt so genannte Anfallstellen oder Sammelstellen, die genauso behandelt werden wie private Endverbraucher. Eine beispielhafte Liste finden Sie hier. Diese Verpackungen sind in der Regel beteiligungspflichtig. Bei dem dort anfallenden Verpackungsmüll handelt es sich um normalen Hausmüll, der von einem Entsorgungsunternehmen abgeholt wird (es stehen keine Gewerbeabfallbehälter zur Verfügung).
Ein gutes Beispiel ist die Bäckerei: Handelt es sich um einen kleinen Familienbetrieb, werden die dort anfallenden Verpackungen als normaler Hausmüll entsorgt. Handelt es sich um eine Filiale einer großen Kette, stehen in der Regel große Gewerbecontainer zur Verfügung.