Wenn Sie ein Produzent gemäß der erweiterten Herstellerverantwortung sind, können Sie die folgenden, allgemein gehaltenen Hinweise befolgen, um Ihre EPR-Compliance nachzuweisen. Bitte berücksichtigen Sie, dass unterschiedliche Vorgaben und Richtlinien in verschiedenen Ländern existieren.
1. Produkt lizenzieren und bei einer PRO registrieren
In einigen Ländern müssen Sie als Produzent gemäß der EPR-Richtlinien die Produkte, die unter die EPR-Richtlinie fallen, bei einer Producer Responsibility Organisation (PRO) des jeweiligen Landes lizenzieren. Dafür müssen die Verkäufe von Produkten der verschiedenen EPR-Kategorien gegenüber der jeweiligen Producer Responsibility Organization für den jeweiligen Berichtszeitraum erklärt werden.
2. Bei der jeweils verantwortlichen Stelle registrieren
In einigen Ländern ist es für Sie als Produzent gemäß der EPR-Richtlinien notwendig, sich bei der jeweils verantwortlichen Stelle des Landes, in dem Sie Ihre Produkte in den Markt bringen, zu registrieren. In Deutschland ist das für die Produktkategorie Verpackungen beispielsweise die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und deren Verpackungsregister „LUCID“. In Frankreich wäre die verantwortliche Stelle die ADEME (die französische Agentur für Umwelt- und Energie). Die verantwortliche Stelle wird anschließend die jeweilige EPR-Registrierungsnummer für den Produzenten erstellen, mit der dieser seine EPR-Compliance nachweisen kann. Diese Nummer muss beispielsweise einigen Elektronischen Marktplätzen vorgezeigt werden, damit der Produzent weiter als Händler auf dem jeweiligen Marktplatz aktiv bleiben kann.
3. Umweltgebühr an die jeweilige PRO bezahlen
In einigen Ländern müssen Sie eine Umweltgebühr an die Producer Responsibility Organization bezahlen, bei der Ihre von EPR-Richtlinien betroffenen Produkte lizenziert werden. Die PRO wird dann Ihre Verantwortung für die Sammlung und Verwertung dieser Produkte übernehmen.