Gemäß dem deutschen Verpackungsgesetz sind Hersteller, Produzenten und Importeure, die verpackte Ware erstmalig gewerbstätig in Verkehr bringen, verpflichtet, sich bei LUCID, dem Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister, zu registrieren. Darüber hinaus sind solche Unternehmen verpflichtet, diese Verpackungen bei Rücknahmesystemen zu lizenzieren. Das Verpackungsgesetz soll sicherstellen, dass die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen reduziert werden. Für Unternehmen, die wettbewerbsfähig bleiben wollen, ist es daher unumgänglich, alle Pflichten zu kennen und rechtskonform zu erfüllen.