Diejenigen Marktteilnehmer, die als erste Partei ein Produkt auf einen Markt bringen, welches unter die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) fällt, gilt als Produzent gemäß der EU EPR.
Dabei kann ein Produzent über jeden der folgenden Punkte definiert werden:
- Jede Partei, die ein Produkt herstellt, welches der jeweiligen länderspezifischen Umsetzung der EPR-Richtlinien unterliegt und/oder
- jede Partei, die ein Produkt, welches der jeweiligen länderspezifischen Umsetzung der EPR-Richtlinien unterliegt in dieses jeweilige Land verkauft und/oder
- jede Partei, die ein Produkt, welches der jeweiligen länderspezifischen Umsetzung der EPR-Richtlinien unterliegt in diesem Land verkauft und nicht dort ansässig ist.
Alle zuvor genannten Punkte sind immer auch von den spezifischen Vorgaben eines jeweiligen Landes abhängig, die zusätzlich berücksichtigt werden müssen. Diese Informationen sind daher rechtlich nicht verbindlich.