Die Erweiterte Produzentenverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) legt fest, dass die Marktteilnehmer, die ein den EPR-Richtlinien unterliegendes Produkt als erste Partei auf einen Markt bringen, für den gesamten Lebenszyklus dieses Produktes verantwortlich sind. Das beinhaltet auch die Sammlung und Entsorgung des Produktes nach der Verwendung durch die Endverbraucher. Damit soll dafür gesorgt werden, dass die Umweltbelastung durch das jeweilige Produkt im gesamten Produktlebenszyklus reduziert wird.