Die Vollständigkeitserklärung darf nur von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer abgegeben werden. Unternehmen, die die Bagatellgrenzen überschreiten, sind verpflichtet, jährlich eine Vollständigkeitserklärung abzugeben. Der ZSRV kann jedoch jederzeit von jedem Unternehmen eine solche Vollständigkeitserklärung verlangen.