Seit 2022 legt das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) eine Kontrollpflicht für elektronische Marktplätze fest. Demnach müssen Online-Händler, die Produkte verkaufen, die unter die EPR-Richtlinien fallen, den jeweiligen Marktplätzen ihre EPR-Compliance nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch die Einreichung der EPR-Registrierungsnummer(n).
Das deutsche Elektrogesetz (ElektroG, WEEE) und das deutsche Batteriegesetz (BattG) schreiben vor, dass sich alle Hersteller und/oder Inverkehrbringer von elektronischen Geräten oder Batterien, die ihre Produkte auf dem deutschen Markt anbieten, bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) registrieren müssen, bzw. einen Bevollmächtigten benennen müssen, der den Händler bei der EAR registriert.