AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den EPR Compliance Check der SynoptiCons Deutschland GmbH
I. Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Service „EPR Compliance Check“, abrufbar unter https://epr-compliance.eu/, den die SynoptiCons Deutschland GmbH, Austraße 34, 35745 Herborn („Auftragnehmer“) anbietet und die der Auftraggeber mit Abschluss eines Vertrages mit dem Auftragnehmer anerkennt.
- „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, also unabhängig davon, ob es sich um einen Werk-, Dienst- oder sonstigen Vertrag handelt.
- Die vorliegenden AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
- Soweit zwischen den Parteien individuelle, schriftliche Vereinbarungen bestehen (einschließlich Zusatzvereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen), welche von den Bestimmungen dieser Bedingungen abweichen oder ihnen widersprechen, gehen diese individuellen Regelungen vor.
II. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und -ausführung, Subunternehmer
- Vertragsgegenstand ist der Online-Service „EPR Compliance Check“. Mithilfe des Online-Service „EPR Compliance Check“ kann der Auftraggeber Informationen über Verpflichtungen nach der Erweiterten Herstellerverantwortlichkeit (EPR-Verpflichtungen) für Verpackungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Schweiz und Großbritannien erhalten. Auf der Grundlage der vom Auftraggeber angegebenen Informationen erstellt der Auftragnehmer für den Auftraggeber im Rahmen des Online-Service „EPR Compliance Check“ einen einfachen Report (Basic Report) über die EPR-Verpflichtungen. Ein weitergehender Report (Extended Report) ist nicht Gegenstand des Online-Service „EPR Compliance Check“.
- Der Auftragnehmer erbringt die ihm obliegenden Leistungen eigenverantwortlich und ist dabei bei der Wahl von Arbeitszeit und -ort sowie bei der Auswahl und Einteilung seines Personals frei. Ein Anstellungsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird nicht begründet und soll auch nicht begründet werden.
- Es steht dem Auftragnehmer frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden und Dienstleistungen oder sonstige Leistungen zu erbringen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben und Leistungspflichten ganz oder teilweise durch Dritte („Subunternehmer“) erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Subunternehmers erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Subunternehmer und dem Auftraggeber. Verweise in den vorliegenden AGB auf den Auftragnehmer beziehen sich insoweit auf den Subunternehmer.
III. Zustandekommen des Vertrages
- Wenn der Auftraggeber einen Basic Report über den Online-Service „EPR Compliance Check“ erhalten möchte, klickt er zunächst auf den entsprechenden Button auf der Website https://epr-compliance.eu.
- Damit der Auftragnehmer einen Basic Report für den Auftraggeber anfertigen kann, werden verschiedene Informationen benötigt, die der Auftraggeber während des Prozesses im Online-Service „EPR-Compliance“ einpflegen muss. Zu diesen Daten gehören z.Bsp.:
- die Angabe der Kundengruppe (b2b, b2c oder b2b und b2c),
- die Angabe der Länder, in denen der Auftraggeber vertreibt, wobei Mehrfachauswahlen möglich sind,
- Angabe des Firmensitzes und/oder des Standortes des eigenen Lagers,
- Angabe des Orts der Steuerregistrierung,
- Angabe der zu erwartenden Verpackungsmengen je nach Materialfraktion sowie des zu erwartenden Mindestumsatzes im aktuellen Jahr.
- Nachdem der Auftraggeber die erforderlichen Daten eingetragen hat, kommt je nach Länder- und Kundenangaben entweder ein Basic Report oder ein Extended Report in Betracht.
- Der Basic Report umfasst dabei einen Bericht auf Basis der eingepflegten Daten durch den Auftraggeber.
- Der Extended Report umfasst solche Fälle, bei denen aufgrund der Komplexität der Angaben des Auftraggebers ein Basic Report nicht angeboten werden kann. Im Rahmen der Einpflege der Daten durch den Auftraggeber ist es möglich, dass dieser Daten eingibt, die aufgrund ihrer Komplexität nicht im Rahmen des Online-Services „EPR Compliance Check“ abgebildet werden können. In einem solchen Fall wird der Auftraggeber über die Komplexität seiner Anfrage informiert und erhält die Möglichkeit, über das Kontaktformular eine Anfrage für einen Extended Report zu senden. Dazu gibt der Auftraggeber die erforderlichen Daten in das Kontaktformular ein und schickt die Anfrage durch Betätigen des entsprechenden Buttons ab. Im Anschluss daran erhält der Auftraggeber eine Bestätigungs-E-Mail des Auftragnehmers über den Eingang der Anfrage. Anschließend erhält der Auftraggeber per E-Mail ein individuelles Angebot mit dem Angebotsumfang und -preis für die Erstellung eines Extended Report. Eine Sofortbestellung des Extended Reports ist nicht möglich.
- Um einen oder mehrere Basis Reports zu erwerben, legt der Auftraggeber den jeweiligen Report in den Warenkorb. Den Inhalt des Warenkorbes kann der Auftraggeber jederzeit durch Anklicken des Warenkorb-Buttons unverbindlich ansehen. Im Warenkorb werden die Einzelpreise für den jeweiligen Basic Report sowie die Gesamtsumme angezeigt. Die Produkte kann der Auftraggeber jederzeit durch Anklicken des Lösch-Buttons in der Warenkorb-Ansicht entfernen.
- Wenn der Auftraggeber den Inhalt des Warenkorbs kaufen möchte, stimmt er diesen AGB sowie den Datenschutzhinweisen zu und klickt anschließend auf den Zahlungs-Button. Anschließend wird der Auftraggeber auf die Webseite des Zahlungsdienstleisters „Stripe“ weitergeleitet und folgt den dortigen Anweisungen, um die Zahlung in Echtzeit zu leisten. Auf der Seite von Stripe wird auch die Zusammenfassung der Bestellung angezeigt. Die Bestellung der ausgewählten Basic Reports wird durch den Zahlungs-Button abgeschlossen. Nach der Zahlung wird der Auftraggeber zurück auf die Seite des Auftragnehmers geleitet. Durch das Anklicken des Zahlungs-Buttons gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab.
- Nach Abschluss der Bestellung des Basic Reports erhält der Auftraggeber sowohl von Stripe als auch vom Auftragnehmer eine Bestätigungsmail samt Rechnung.
IV. Leistung des Auftragnehmers, Basic Report
- Wenn der Auftraggeber den Bestellvorgang abgeschlossen und eine erfolgreiche Echtzeitzahlung per Stripe geleistet hat, erstellt der Auftragnehmer auf Grundlage der im Online-Service „EPR-Compliance“ angegebenen Informationen den Basic Reports.
- Den finalisierten Basic Report sendet der Auftragnehmer an den Auftraggeber an die im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse. Der Basic Report ist über einen personalisierten Link online abrufbar und steht über den Link zum Download als PDF-Datei zur Verfügung. Zusätzlich wird der personalisierte Link zum Download zur Verfügung gestellt, wenn der Auftraggeber nach erfolgreicher Echtzeitzahlung per Stripe, wie in Ziff. III Nr. 3 beschrieben, wieder zurück auf die Seite des Auftragnehmers geleitet wird.
- Der Auftragnehmer erstellt den Basic Report mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen des Auftragnehmers über die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Gesetze und Vorschriften. Die geäußerten Aussagen entsprechen dem Kenntnisstand des Auftragnehmers im Zeitpunkt der Bestellung auf Grundlage der aktuellen Marktentwicklung. Die enthaltenen Informationen können sich jederzeit ändern und spiegeln nur eine Momentaufnahme wider.
- Eine Aktualisierung des Basic Reports wird durch den Auftragnehmer nicht geschuldet.
- Die Leistungen des Auftragnehmers stellen keine Rechtsberatung dar. Es besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Aktualisierung von Berichten.
V. Vertragsdauer, nachvertragliche Pflichten bei Vertragsbeendigung
- Mit Zusendung des finalisierten Basic Reports endet das Vertragsverhältnis.
- Über den Link, den der Auftraggeber bei Übermittlung des Basic Reports erhält, bleibt der Basic Report online abrufbar und zum Download verfügbar. Eine Aktualisierung des Reports durch den Auftragnehmer findet nicht statt.
VI. Mitwirkungspflichten des Auftragsgebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen, ihm sämtliche notwendige Informationen zu erteilen und ihn von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Auftrags relevant sind.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
VII. Rechnung, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Es gelten die Preise im Zeitpunkt der Bestellung. Die auf der Bestellseite angegebenen Preise sind Endpreise in Euro und sind jeweils in Euro zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen.
- Die Zahlung erfolgt über Payment Dienstleister „Stripe“. Zur Zahlung wird der Auftraggeber auf die Website des Payments-Dienstleisters weitergeleitet. Nach Eingabe aller erforderlichen Daten und Bestätigung der Zahlung wird der Auftraggeber wieder zurück in den Webshop des Verkäufers geleitet. Die Rechnung erhält der Auftraggeber im Anschluss an die Zahlung per E-Mail von Stripe. Weitere Informationen und die Nutzungsbedingungen für „Stripe“ sind unter: https://stripe.com/de/privacy abrufbar.
- Der Auftraggeber hat ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter, entscheidungsreifer oder unbestrittener Gegenforderungen.
VIII. Geistiges Eigentum
- Die Eigentums- und Urheberrechte an den vom Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insb. Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden, sofern nicht abweichend geregelt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder Dritten öffentlich zugänglich zu machen. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insb. für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
- Lizenzen und sonstige Rechte − gleich welcher Art − werden dem Auftraggeber durch das Vertragsverhältnis nicht eingeräumt, insb. Namensrechte, Rechte an Patenten, Gebrauchsmustern und/oder Marken sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte, werden durch das Vertragsverhältnis weder eingeräumt, noch ergibt sich hieraus eine entsprechende Pflicht, derartige Rechte dem Auftraggeber einzuräumen.
IX. Abtretung
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder Teile hiervon, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen, insb. auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG.
X. Vertraulichkeit
- Auftragnehmer und Auftraggeber sind zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet, die ihnen sowohl vor als auch nach Beendigung dieses Vertrages in Durchführung dieses Vertrages mitgeteilten Informationen, Daten und Dokumenten gegenüber Dritten nur insoweit offen zu legen, als dies für (i) die Durchführung des Auftrages, (ii) den Abschluss einer Versicherung, (iii) die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Auftrag oder (iv) aus rechtlichen Gründen erforderlich ist. Mit den Vertragsparteien entsprechen §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen sind keine Dritten im Sinne dieses Vertrages.
- Der Auftraggeber darf das konkrete Arbeitsergebnis der vertraglichen Leistung nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers schriftlich zu eigenen Werbezwecken ganz oder teilweise verwenden. Dies gilt auch im Hinblick auf die Nutzung von gewerblichen Schutzrechten wie Marken oder Logos des Auftragnehmers. Die Zustimmung ist für jede einzelne Nutzung schriftlich einzuholen.
XI. Datenschutz
Die Parteien verpflichtet sich, bei Verarbeitung der vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis (Art. 28 Abs. 3 UAbs.1 S.2 lit. b DSGVO).
XII. Haftungsausschluss
- Die Haftung des Auftragnehmers für fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
- Weiter haftet der Auftragnehmer nicht dafür, dass der Auftraggeber aufgrund seiner Beratungsleistung einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg erreicht.
- Bei fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszweckes ist, ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
- Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.
XIII. Schlussbestimmungen
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit dieser AGB und ihrer übrigen Bestimmungen nicht.
- Bei Abweichungen in Übersetzungen dieser Bedingungen ist die deutsche Fassung maßgeblich. Gleiches gilt für Auslegung dieser Bedingungen.
- Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und einem Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.
- Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand 11/2023