Mit uns werden Sie EPR konform!
Erweiterte Herstellerverantwortung für Hersteller und Produzenten einfach und schnell.
Wenn Sie ein Hersteller sind, welcher keinen Standort im jeweiligen Land hat und Fernabsatz betreiben, müssen Sie nachweisen können, dass Sie den EU EPR-Richtlinien entsprechen. Mit den folgenden Schritten machen wir Sie in wenigen Minuten EPR (Extended Producer Responsibility) konform.
Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zur EPR (Extendend Producer Responsibility) beantwortet. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns über unser Kontaktformular zu kontaktieren.
Häufige Fragen rund um EPR Compliance
alle schließenDie Erweiterte Produzentenverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) ist eine Umweltrichtlinie. Diese Richtlinie legt fest, dass die Marktteilnehmer, die ein den EPR Compliance unterliegendes Produkt als erste Partei auf einen Markt bringen, für den gesamten Lebenszyklus dieses Produktes verantwortlich sind. Das beinhaltet auch die Sammlung und Entsorgung des Produktes nach der Verwendung durch die Endverbraucher. Damit soll dafür gesorgt werden, dass die Umweltbelastung durch das jeweilige Produkt im gesamten Produktlebenszyklus reduziert wird.
Diejenigen Marktteilnehmer, die als erste Partei ein Produkt auf einen Markt bringen, welches unter die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) fällt, gilt als Produzent gemäß der EU EPR Compliance. Dabei kann ein Produzent über jeden der folgenden Punkte definiert werden:
- Jede Partei, die ein Produkt herstellt, welches der jeweiligen länderspezifischen Umsetzung der EPR-Richtlinien unterliegt und/oder
- jede Partei, die ein Produkt, welches der jeweiligen länderspezifischen Umsetzung der EPR-Richtlinien unterliegt in dieses jeweilige Land verkauft und/oder
- jede Partei, die ein Produkt, welches der jeweiligen länderspezifischen Umsetzung der EPR-Richtlinien unterliegt in diesem Land verkauft und nicht dort ansässig ist.
Alle zuvor genannten Punkte sind immer auch von den spezifischen Vorgaben eines jeweiligen Landes abhängig, die zusätzlich berücksichtigt werden müssen. Diese Informationen sind daher rechtlich nicht verbindlich.
Die Vorgaben sind von Land zu Land unterschiedlich. Um festzustellen, ob Ihr Produkt in dem jeweiligen Land, in dem Sie es verkaufen, unter die EPR (Erweitertete Herstellerverantwortung) fällt, folgen Sie den einfachen Schritten. Die folgende Liste beinhaltet eine Übersicht der Produktkategorien, die grundsätzlich von den EPR-Richtlinien betroffen sein können. Diese Liste berücksichtigt nicht die verschiedenen länderspezifischen Vorgaben. Es können zudem weitere Kategorien in einzelnen Ländern unter nationale Gesetzgebungen fallen, die das EPR Konzept umsetzen. Diese Liste hat daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
- Verpackungen
- Materialgleiche Nichtverpackungsanteile (Kunststoff, Glas, Papier, Pappe)
- Elektro- und Elektronikgeräte (EEE)
- Batterien
- Möbel
- Reifen
- Papier
- Textilien
- Chemikalien
- Medizinische Piercing-Geräte für die Eigenbehandlung
- Matratzen
Eine Producer Responsibility Organisation (PRO) übernimmt gewisse Pflichten eines Herstellers. In diesem Zuge organisiert die PRO für ihre Lizenzgeber die Sammlung und Verwertung (Recycling) von Produkten, die unter die EPR-Richtlinien fallen.
Wenn Sie ein Produzent gemäß der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sind, können Sie die folgenden, allgemein gehaltenen Hinweise befolgen, um Ihre EPR Compliance nachzuweisen. Bitte berücksichtigen Sie, dass unterschiedliche Vorgaben und Richtlinien in verschiedenen Ländern existieren. Um die korrekten Handlungsschritte in Ihrer persönlichen Situation zu identifizieren, sollten Sie einfach den Schritten folgen.
1. Produkt lizenzieren und bei einer PRO registrieren
In einigen Ländern müssen Sie als Produzent gemäß der EPR-Richtlinien die Produkte, die unter die EPR-Richtlinie fallen, bei einer Producer Responsibility Organisation (PRO) des jeweiligen Landes lizenzieren. Dafür müssen die Verkäufe von Produkten der verschiedenen EPR-Kategorien gegenüber der jeweiligen Producer Responsibility Organisation für den jeweiligen Berichtszeitraum erklärt werden.
2. Bei der jeweils verantwortlichen Stelle registrieren
In einigen Ländern ist es für Sie als Produzent gemäß der EPR-Richtlinien notwendig, sich bei der jeweils verantwortlichen Stelle des Landes, in dem Sie Ihre Produkte in den Markt bringen, zu registrieren. In Deutschland ist das für die Produktkategorie Verpackungen beispielsweise die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und deren Verpackungsregister „LUCID“. In Frankreich wäre die verantwortliche Stelle die ADEME (die französische Agentur für Umwelt- und Energie). Die verantwortliche Stelle wird anschließend die jeweilige EPR-Registrierungsnummer für den Produzenten erstellen, mit der dieser seine EPR-Compliance nachweisen kann. Diese Nummer muss beispielsweise einigen Elektronischen Marktplätzen vorgezeigt werden, damit der Produzent weiter als Händler auf dem jeweiligen Marktplatz aktiv bleiben kann.
3. Umweltgebühr an die jeweilige PRO bezahlen
In einigen Ländern müssen Sie eine Umweltgebühr an die Producer Responsibility Organization bezahlen, bei der Ihre von EPR-Richtlinien betroffenen Produkte lizenziert werden. Die PRO wird dann Ihre Verantwortung für die Sammlung und Verwertung dieser Produkte übernehmen.
In vielen Ländern werden Hersteller oder Produzenten von Produkten, die EPR-Richtlinien unterliegen, mit Geldbußen belegt, wenn sie ihre EPR Compliance nicht nachweisen können.
In vielen Ländern sind elektronische Marktplätze gesetzlich dazu verpflichtet, die EPR Compliance der Online-Händler sicherzustellen, die auf den jeweiligen Marktplätzen Produkte anbieten. Wenn in diesen Fällen die jeweiligen Online-Händler ihre EPR-Compliance nicht nachweisen können, dann kann diesen die weitere Nutzung der jeweiligen Marktplätze zum Verkauf von Produkten, die EPR-Richtlinien unterliegen, untersagt werden.
In Frankreich und Deutschland werden ab 2022 elektronische Marktplätze wie Amazon, AliExpress, Ebay, Zalando und andere gesetzlich verpflichtet sein, zu bestätigen, dass ihre Verkäufer in dem Land, in dem sie verkaufen, EPR konform sind. Wenn Sie Ihre Produkte auf elektronischen Marktplätzen in Deutschland verkaufen und diesen Marktplätzen nicht nachweisen können, dass Sie EPR konform sind, sind diese gesetzlich verpflichtet, Ihre nicht konformen Angebote in den EPR-Produktkategorien auszusetzen.
Um Ihre persönliche Situation genauer zu analysieren, empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu der jeweils verantwortlichen Producer Responsibility Organization aufzunehmen.
Ein Bevollmächtigter ist eine natürliche oder juristische Person, die die EPR-Verpflichtungen in einem Land u.a. für ein Unternehmen übernimmt, das keinen Sitz in dem belieferten Land hat, aber Waren (Verpackung, Einweg-Kunststoffprodukte, Fanggeräte oder Fahrzeuge) an private Letztverbraucher oder Waren (WEEE, Batterien) an private oder gewerbliche Letztverbraucher vertreibt.
Sie haben Fragen zu EPR?
Sie haben Fragen zur EPR oder allgemeine Anfragen zu unserem Compliance-Angebot?
Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Verpassen Sie keine EPR Informationen
Abonnieren Sie den Newsletter und bleiben Sie informiert
über alle Entwicklungen auf dem Gebiet der erweiterten Herstellerverantwortung.